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  #6 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 15:36
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Registriert seit: 04.04.2011
Beiträge: 15
Standard AW: Brief von Anwalt - 600€ Strafe

Ich möchte etwas Licht ins Dunkle bringen. Jedoch allgemein, damit eine individuelle Rechtsberatung aus standesrechtlichen Gründen vermieden wird.

Zunächst haftet laut einschlägigen Urteilen der Anschlussinhaber. Es spielt daher keine Rolle, wer den den Download veranlasst hat.
Eine solche Abmahnungen ist in der Regel berechtigt. Sofern man sich als Empfänger einer solchen Abmahnung sogar an den Verstoß erinnert, sind Zweifel in Richtung Berechtigung der Abmahnung wohl verworfen.
Die einzige Möglichkeit ist eine Einigung. Besonders Geringverdiener werden von den großen Kanzleien, die die Rechteinhaber vertreten in der Regel schonender behandelt in Form einer reduzierten Kostennote. Die Kostennote ist die aus Ihrer Sicht angesprochene "Strafe".

Die Vollendung einer Urheberrechtsverletzung in Form eines vollständigen Up- und Downloads dürfte keine Rolle spielen. Insofern würde ich in einem solchen Fall die abmahnende Kanzlei kontaktieren und äußert freundlich, um Reduzierung der Kostennote bitten.
Die hat sich in der Praxis als einfachstes Mittel bewährt.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 17:25
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Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Brief von Anwalt - 600€ Strafe

wie ist es ausgegangen ?
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