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| Anzeige ich habe heute einen Brief von mehreren Anwälten aus Köln und Frankfurt erhalten (Kornmeier&Partner aus Frankfurt sowie Dr. Donald Valbert aus Köln, der wohl mit erstgenannten in Kooperation steht). Darin wird meine Mutter (als Vertragspartnerin bezüglich des Internetzugangs) beschuldigt, ein Computerspiel heruntergeladen zu haben. Dabei, war ich das. Ich habe das Computerspiel über ein P2P-Netzwerk gedownloadet und (P2P-bedingt) auch upgeloadet. Allerdings habe ich den Download aus persönlichen Gründen nach wenigen Minuten wieder abgebrochen. Wir sollen jetzt 600€ Strafe zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Gibt es da nun die Möglichkeit auf Schadensbegrenzung? Und wie sieht es mit der Plädierung auf Zahlungsunfähigkeit aus (bin 18 Jahre alt und Schüler, bekomme von meinem Jahrespraktikum nur eine Aufwandsentschädigung von 100€ monatlich)? Bringt es da was, wenn meine Mutter mir die Schuld gibt? Gruß und schon im voraus Danke für alle Antworten, Buddy |
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| Zunächst sollte man mit sowas IMMER einen Anwalt zu rate ziehen. Meistens können die mehr raushaölten, als sie kosten. Und was die Minderjährigkeit angeht: Hier kann die Mutter als Erziehungsberechtigte (Aufsichtspflicht) durchaus haften, bringt dann nicht viel.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| hallo aaky, danke erstmal für deine antwort. einen Anwalt wollen wir sowieso hinzuziehen. Ich war ja zum Zeitpunkt des Vergehens nicht mehr minderjährig. Macht das einen Unterschied? Gruß |
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| Macht es nicht. Die Forderung steht nun mal, es kommt nur darauf an, wer es zu verantworten hat oder wer haftet. Und entweder der, der es zu verantworten hat, ist volljährig, oder der/die Erziehungsberechtigte haftet. Also eigentlich ist es egal, wer seinen Kopf dafür hinhält.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also um das mal klarzustellen. Ihr habt einen Brief oder eine E-Mail bekommen, dass ihr 600€ Strafe zahlen müsst? Wenn es ne Email ist, dann kannst du das ignorieren, wenns ein Brief ist, ist dieser seriös? Von welchem Anwalt ist er denn? Okay, nächster Punkt. Nicht deine Mutter sondern Du hast das Spiel heruntergeladen? Wie stellst du dir das vor, dass deine mutter dir sie Schuld gibt? Sie ist für dich verantwortlich, auch wenn du schon 18 bist. Was ist denn der Unterschied ob du nun dafür zahlst oder deine mutter und du gibst ihr das geld? Aber du hast schon richtig erkannt, ihr solltet euch nen RA suchen.http://www.rechtsanwalt.com/frankfurt-am-main/ kann ich euch z.b. empfehlen, die sind wirklich gut, und beschäftigen sich mit deinem Thema intensiv. Daran kann man mal erkennne, dass wirklich jeder erwischt werden können, auch wenn es nur 2 Minuten passiert. Aber warum hast du es denn wieder upgeloaded? Das ist viel teurer und vor allem auffälliger als nur downloaden. Naja es ist jetzt passiert und du kannst nichts daran ändern. Ich wünsch dir auf jedenfall viel Glück! Lieben Gruss |
| Tags: schadensbegrenzung |
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