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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 11:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 13
Standard Rückzahlung der Kaution (Gewerblich/Privat)


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Habe da 2 Probleme ich möchte gerne wissen inwieweit ich da meine Rechte durchsetzen kann.

Problem1: Gewerbliche Räume zum 31.07. übergeben. Nachmieter zum 01.08. in den Räumen aktiv. Kaution wurde noch nicht ausgezahlt.
Nach Rückruf wurde gesagt, das die Kaution erst nach Abrechnung der Nebenkosten erfolgen kann. Sehe ich ja noch ein, aber diese Abrechnung kommt erst nächstes Jahr April/Mai.
Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, denn mein Nachmieter bezahlt ja auch erst ab dem 01.08. und die ganzen Zählerstände wurde vorher abgelesen. Wollen die mich hinhalten oder hat das seine Richtigkeit.

Problem2: Wie oben, bloß Privatwohnung. Bin da zum 30.06. ausgezogen. Neuer Miter am 01.07. rein. Der Vermieter will einen Mietschaden ausbessern lassen (kosten etwa 60 Euro, Aufwand etwa 30 Minuten). Nach 3 Monaten ist aber noch nichts passiert. Was kann ich da machen?

Geht immer um Beträge jeweils über 600 Euro die momentan in meiner Kasse fehlen. Kautionen wurden übrigends bei Übergabe bezahlt

Geändert von Cruiser (06.10.2010 um 11:34 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 15:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rückzahlung der Kaution (Gewerblich/Privat)

zu 1. Das ist üblich, muss man aber nicht hinnehmen. Es darf nur das zurückbehalten werden, was voraussichtlich anfallen wird. In der Rgeel wird das nicht die ganze Kaution sein. Hierzu gibt es Rechtssprechungen, auch zu der 3-Monate-Frist der Rückzahlung der Kaution.
zu 2. Ähnlich. Im Gesetz gibt es meines Wissens keinen Unterschied zwischen gewerblicher und privater Nutzung
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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