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| Anzeige es geht um eine Kategorie in einem Special- Interest- Forum. Und zwar soll der Webmaster eine Tauschbörse errichten. In dieser Tauschbörse soll urheberrechtlich geschütztes Material wie Clips und Fotos (ja, da gehen schon die Alarmglocken an) privat getauscht werden. Es ist natürlich klar, dass sich sowohl die Mitglieder als auch der Webmaster strafbar machen, wenn die Inhalte für alle Mitglieder online und herunterladbar gestellt werden würden ... Was ist aber mit dem Fall, dass Mitglieder erklären, sie haben von xyz Seiten Clips und Fotos und suchen von konkreten anderen Seiten Clips und Fotos. Mehr wird öffentlich im Forum nicht preisgegeben. Der Tausch als solcher findet durch private Kontaktaufnahme statt, und die Leute müssen einander per konventioneller Post die Datenträger zusenden, auf denen die "Privatkopien" sind. Macht sich der Webmaster durch die Bereitstellung einer so funktionierenden Tauschkategorie straf- oder/ und abmahnbar? Und worin liegt ... irgendwie muss man den Leuten solche Flausen ja aus den Kopf nehmen ... das Verbrechen/ Vergehen/ Verschulden? Danke für Eure Antworten im voraus, Gruß honkfonz |
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| Zitat:
Sicherlich, manche sind der Meinung "was stört den die eine Kopie", aber die Frage ist immer, wo fängt es an und wo hört es auf. Sicherlich, solange der Urheber keinen Wind von dem "Tauschen" bekommt, solange ist es völlig egal (oder genauer: nicht vervolgbar) Aber zum einen sind die Tauschenden blöd genug, die Werke dann weiter zu vertreiben, womit das Ganze früher oder später "auffliegt", zum anderen sind gerade die, die das Urheberrecht am stärksten ablehnen, die, die dann am lautesten schreien und sofort alles verraten, wen sie erwischt werden. Wer sowas also zulässt ist selbst schuld, wenn es ihn wegen "Haftung für Inhalte" auch erwischt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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