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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich habe einen laptop bei ebay reingestellt und ihn dann wieder herausgenommen, da er defekt war, es lag aber schon ein gebot vor, jetzt droht mit der käufer mit gericht, da ich verpflichtet sei ihn den laptop zu verkaufen, er hätte 6 € geboten + 6 € versand, ich müsste ihm also den laptop für 12 € verkaufen. wenn ich das nicht mache würde er gerichtlich gegen mich vorgehen, kann er das ? Darf er das ? oder ist das nur heisse luft? ich hoffe ihr könnt mir helfen. mfg |
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| Das würde ich als heiße Luft bezeichnen, vor Abschluss der Auktion kommt kein Vertrag zustande. Und ein Angebot kann man widerrufen. Allerdings sollte man, falls der Käufer doch versucht, irgendwas zu unternehmen, sich nicht auf die Spielchen einlassen und anwaltliche Hilfe suchen, da lkann man einiges falsch machen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| er hat mir folgendes geschrieben ... "Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch > den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über > den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich > dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu > streichen." da ich mich damit nicht auskenne weiss ich nicht ob das stimmt oder nicht...?! |
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| Der hat aber auch vergessen, den Rest aus den AGB zu zitieren Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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