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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2010, 13:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 2
Standard ebay auktion vorzeitig beenden


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hallo

ich habe einen laptop bei ebay reingestellt und ihn dann wieder herausgenommen, da er defekt war, es lag aber schon ein gebot vor, jetzt droht mit der käufer mit gericht, da ich verpflichtet sei ihn den laptop zu verkaufen, er hätte 6 € geboten + 6 € versand, ich müsste ihm also den laptop für 12 € verkaufen.

wenn ich das nicht mache würde er gerichtlich gegen mich vorgehen, kann er das ? Darf er das ?

oder ist das nur heisse luft?


ich hoffe ihr könnt mir helfen.

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2010, 13:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ebay auktion vorzeitig beenden

Das würde ich als heiße Luft bezeichnen, vor Abschluss der Auktion kommt kein Vertrag zustande. Und ein Angebot kann man widerrufen.

Allerdings sollte man, falls der Käufer doch versucht, irgendwas zu unternehmen, sich nicht auf die Spielchen einlassen und anwaltliche Hilfe suchen, da lkann man einiges falsch machen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2010, 13:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 2
Standard AW: ebay auktion vorzeitig beenden

er hat mir folgendes geschrieben ...

"Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch
> den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über
> den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich
> dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu
> streichen."

da ich mich damit nicht auskenne weiss ich nicht ob das stimmt oder nicht...?!
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  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2010, 13:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ebay auktion vorzeitig beenden

Der hat aber auch vergessen, den Rest aus den AGB zu zitieren
Zitat:
Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.
Und die Rücknahme war meiner Meinung nach durch Gesetz gedeckt, nämlich §275 BGB
Zitat:
BGB § 275 Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
Und wenn ein funktionierendes Teil zugesagt war, ist es nun mal nicht möglich, das zu liefern, wenn es defekt ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 19:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 13
Standard AW: ebay auktion vorzeitig beenden

http://www.anwalt.de/rechtstipps/amt...ts_014325.html
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