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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage? |
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| Anzeige angenommen man verlinkt fremde Seiten auf die eigene Seite, so dass diese in einem Frame der eigenen Seite angezeigt wird. Jetzt ist meine Frage, ob das rechtlich so in Ordnung ist, da die Seite ja innerhalb der eigenen Seite angezeigt wird und nicht nur über einen Link zugänglich ist. Muss man dazu die Erlaubnis der Besitzer der fremden Seite einholen ? Bei der Bildersuche von Google sieht es änliche aus. Wenn man ein gefundenes Bild anklickt, wird die Seite, auf der dieses Bild steht im unteren Frame der Google-Seite aufgebaut. Es soll dabei auch klar ersichtlich werden, dass es sich um eine verlinkte Seite handelt. Würde es etwas bringen, wenn man folgenden Satz einfügt:"Die Seite ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt." ? Google macht es genau so. Die Adresse der Quelle wird natürlich auch mit angegeben. Vielen Dank! |
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| Wenn ich mich recht entsinne, hat der BGH vor gar nicht allzu langer Zeit entschieden, dass man verlinkte Seiten ggf. mit zu verantworten hat, wenn die verlinkte Seite Verstösse gegen das Urheberrecht begeht. Ich selbst möchte aber auch schon gerne wissen, wer auf meine Seite verlinkt. Stell dir mal folgendes (krasses) Beispiel vor, du hast z. B. eine Seite gegen Tierversuche erstellt. Würdest du dann wollen, dass eine Firma, die regelmäßig gegen das Tierschutzgesetz verstösst, auf deine Seite verweist (auch wenn sie das mit Sicherheit nicht tun würden? Und wenn man frende Seiten einbindet und dann vielleicht noch als Krönung des Ganzen dann diesen unsäglichen Disclaimer schreibt, in der das LG Hamburg 1998 entschieden hat, dann man sich von verlinkten Seiteninhalten distanzieren muss, gehört man sowieso der Katz! Denn viele Gerichte urteilen nämlich genau anders herum: sie unterstellen dem Linksetzer, zum Zeitpunkt der Linksetzung Kenntnis von den rechtlichen Verstössen der verlinkten Seite gehabt zu haben und nehmen ihn im Zweifel auch als Mitstörer in Haftung. So einfach ist das. Auf einer Rechtsanwaltsseite hab ich dazu was gefunden: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/internetrecht/ Scroll da mal relativ weit nach unten. Unter Punkt 5 steht da was ganz interessantes drin. |
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__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Wow, hey, die konkludente Zustimmung bezieht sich doch auf die Anzeige der Miniaturvorschei in der direkt von Google erstellten Seite. Über iFrames wurde in dem Urteil doch gar nichts gesagt. Ich würde sowieso anders ansetzten. Zunächst beurteilen, ob sich die Seite die Inhalte zu eigen macht, oder, ob deutlich wird, dass die Inhalte fremde sind und nur - aus welchem Grund auch immer* - in einem Frame angezeigt werden. *: könnte z.B. ein "Onlinebrowser" sein, bei dem man dann den unglaublichen Vorteil hat Bookmarks online zu speichern. .. Was die Rechtssprechung dazu sagt, weiß ich nicht. Jedenfalls kann man bei so einem Projekt mit Abmahnungen rechnen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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