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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #11 (permalink)  
Alt 03.04.2010, 19:15
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Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 6
Standard AW: Rechnung per Email ausreichend?

hmm ...
naja
ich glaube nicht
aber egal ...
Ich sage das einfach meiner Mutter
und frage iob sies einfach bezahlt...
sonst ist das so viel Arbeit !
Besser ich habe 60 euro schulden bei ihr als so was...
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  #12 (permalink)  
Alt 03.04.2010, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 6
Standard AW: Rechnung per Email ausreichend?

Meine Mutter weidert sich zu bezaheln...
Sie hat gesagt, das ich ja erst 13 alt bin und mciha uf dieser Seite ungewollt angemeldet habe ...
Aber ist das Richtig?
Ichmeine, sie können doch trodtzem npch das Geld von mir verlangen !
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  #13 (permalink)  
Alt 03.04.2010, 21:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechnung per Email ausreichend?

Zitat:
Sie hat gesagt, das ich ja erst 13 alt bin und mciha uf dieser Seite ungewollt angemeldet habe ...
Aber ist das Richtig?
Nicht ganz, denn das sind zwei verschiedene Sachen:
Zitat:
das ich ja erst 13 alt bin
Dadurch ist (wenn ein Vertrag zustande gekommen ist) dieser schwebend unwirksam. Wenn ein Erziehungsberechtigter widerspricht, ist der Vertrag von Anfang an nichtig (man muss nicht zahlen)
Zitat:
mciha uf dieser Seite ungewollt angemeldet habe ...
Das ist was anderes. Wenn nicht eindeutig war, dass eine Kostenpflicht besteht (Abzockerseiten ), dann ist überhaut kein Vertrag zustande gekommen. Dann spielt das Alter auch keine Rolle.
Zitat:
Ichmeine, sie können doch trodtzem npch das Geld von mir verlangen !
Wenn deine Mutter ordnungsgemäß widerspricht (sich also eins von beiden raussucht, wie sie gegen die Rechnung vorgehen will) dann nicht. Wenn sie sich einfach nur "stur" stellt und gar nichts tut, dann können die durchaus das Geld immer wieder fordern - und irgendwann wäre es dann auch egal ob ein Rechtsgrund besteht oder nicht, dann müsstes du zahlen ...
Wichtig ist also, dass ein Erziehungsberechtigter etwas tut und dem Vertrag oder/und der Rechnung ordnungsgemäß widerspricht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #14 (permalink)  
Alt 04.04.2010, 13:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 6
Reden AW: Rechnung per Email ausreichend?

Das ist fake...

ICh habe mich in anderen Foren erkundigt und gesehen wie sie es machen.

Es gibt sogar videos auf youtube, die eine Anmeldung auf so eine Seite zeigen und aber asgen das dort nichts passieren wird.

Aber was mich schon ein wenig sorgt ist, das es manche Leute gibt, die meinen man sollte lieber bezahlen, oder meinen, das bei ihnen bereits Das Gericht da war usw ...

Ich danke dir so!!!
Ich hatte erst total Panik .... wow
Daraus schließt man : Internet hat gute und schlechte seiten hehe

...vielen vielen dank!!! :wink::-)
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  #15 (permalink)  
Alt 04.04.2010, 19:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechnung per Email ausreichend?

Zitat:
Es gibt sogar videos auf youtube, die eine Anmeldung auf so eine Seite zeigen und aber asgen das dort nichts passieren wird.
Davon würde ich nicht ausgehen. Denn nicht jeder Seitenbetreiber handelt gleich.
Zitat:
Aber was mich schon ein wenig sorgt ist, das es manche Leute gibt, die meinen man sollte lieber bezahlen
Das auf keinen Fall, wenn es keinen Rechtsgrund dafür gibt. Denn genau darauf setzen solche Seiten. Und solange auch nur einer bezahlt, solange wird es solche Seiten noch geben. Erst wenn die merken, es macht keinen Sinn mehr ...
Zitat:
oder meinen, das bei ihnen bereits Das Gericht da war usw ...
Das waren bestimmt die, die den Videos bei Youtube geglaubt haben. Es gibt einfach zu viele, die glauben die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben.
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