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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2002, 14:06
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Registriert seit: 23.08.2002
Beiträge: 2
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Hi forum,

ist es eigentlich ausreichend, eine Rechnung dem Kunden per E-Mail zu senden? sind dabei Besonderheiten zu beachten?

danke für Antworten,

gruß,
firestarter
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  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2003, 12:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2003
Beiträge: 22
Standard

Rechnungen per email sollten mit einer digitalen Signatur versehen sein. Nur so kann der Kunde daraus "offilziell" die Mehrwertsteuer ziehen. Ohne digitale Signatur kann es sein, das das Finanzamt ihm die Erstattung der Vorsteuer verweigert.

Hat der Kunde damit bereits schlechte Erfahrungen gesammelt, passiert es, das er die Bezahlung der Rechnung verweigert, bis diese ihm per Post gesendet wurde.

Mehr Informationen gibt es hier: http://www.e-recht24.de/artikel/ecom...-signatur.html

Ganz sicher kann man gehen, indem man auf eine Lösung zurückgreift, die in eine Rechnung nach Bedarf direkt vor dem Versand eine SIgnatur einfügt. Das geht z.B. bei easybill: http://www.e-recht24.de/easybill.html
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2007, 16:31
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Reden AW: Rechnung per Email ausreichend?

Hallo Firestarter,

es reicht meist nicht, eine Rechnung per E-mail zu senden. Digital verschickte Rechnungen werden bei Finanzamt/Gericht in der Regel nicht anerkannt. Und im Zweifelsfall kann der Kunde sich weigern zu zahlen; eine Rechnung muss eine Art Urkunde sein, und noch sind E-mails und deren Anhänge (auch nach Ausdruck) nicht als Urkunde anerkannt.
Man kann probieren, eine digitale Signatur zu benutzen; aber um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich eine Rechnung (an Kunden) mit der guten, alten Post schicken.

liebe grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2007, 16:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechnung per Email ausreichend?

Die Frage ist, wofür ausreichend. Zum Bezahlen ist es immer ausreichend !
Und wieso sollten sie beim Gericht nicht anerkannt werden (wenn sie vorliegen)? Das Problem ist, wenn sie nicht vorliegen (oder der Erhalt verneint wird) ...
Für die Einreichung beim Finanzamt siehe dieser Beitrag
http://www.e-recht24.de/forum/1646-r...per-email.html (Rechnung per email)
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  #5 (permalink)  
Alt 01.04.2010, 13:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 6
Ausrufezeichen AW: Rechnung per Email ausreichend?

Ich habe so ein ähnliches Problem !!!
...
Ich bin erst 13 Jahre alt und habe mich aber auf einer seite angemeldet die erst ab 18 ist !

dort stand nichts von zahlen, also meldete ich mich an !
sofort danach kam eine mail mit meiner Ip adresse, meiner E-mail und sah leider sehr echt aus ...
sie meinte ich müsste 59 euro bezahlen weil ich mcih dort angemeldet habe !

Ich will meinen Eltern ncihts darüber sagen, weiß aber nicht ob ich es einfach ignorieren soll oder handeln !

sie gaben sogar Hotline Hummer und Adresse.
was soll man tun??
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