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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Zitat:
"Lizenzfrei" genutzt werden können ausschließlich Werke, deren Schutzfrist schon abgelaufen ist. Hier wird im Gegenteil ja gerade eine Lizenz erteilt, nämlich die zur kostenlosen Nutzung. Achtung übrigens: all diese Bildarchive haben sehr wohl diverse Nutzungseinschränkungen, man sollte also deren Lizenzbedinungen sorgfältig lesen... :-P "Royalty free" heißt auf Deutsch übrigens: "Tantiemenfrei". Also: es muß nicht für jede Nutzung ein Entgelt gezahlt werden, sondern es wird einmalig pauschal gezahlt. Nicht ganz korrekt wird "Royalty free" heute auch gern für "Lizenz für kostenfreie Nutzung" verwendet. Es führt also so oder so nie ein Weg daran vorbei: die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters ganz genau lesen. Anderenfalls blühen böse und vor allem teure Überraschungen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: bildrechte lizenz gpl |
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