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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige angenommen wird folgendes Szenario: Person A hat den Domainname "xyz.de" seit mehr als einem Jahr registriert. Person A hat auf der Domain "xyz.de" keine Inhalte ("Baustellenschild") Person B hat seit einiger Zeit (< ein Jahr) ein "Internet-Produkt" in Planung und sichert sich deswegen den Produkt-Namen "xyz" als Wort-Marke. In den Klassen 35 09 42 war lt. Internet Recherche der Produktname nicht als Marke eingetragen. Der Prozess der Registrierung läuft noch, da das Patent und Markenamt einige Zeit für die Bearbeitung (ca 10 Monate) benötigt. Person B möchte nun das Produkt gerne im Internet unter dem dem Domain-Namen "xyz.de" (also dem Produktnamen als Domain) nutzbar machen, stellt aber fest, dass diese Domain bereits von Person A registriert ist. Eine höfliche Anfrage von Person B an Person A nach dem Abtritt der Domain gegen eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro lehnt Person A höflich aber bestimmt ab. Person B hat in der Anfrage an Person A nur ein "Projekt" genannt, wozu der Domainname passen würde und wies auch darauf hin, dass aus der Sicht von Person B die Domain scheinbar ohnehin nicht in Benutzung wäre. Person B hat Person A nicht geschildert, dass es sich um ein neues Produkt handelt, für welches bereits eine Markenanmeldung läuft Wie sähe die Rechtslage in solch einem Fall aus? Welche Schritte könnte Person B unternehmen um die Domain übertragen zu bekommen? Welche Massnahmen kann Person A ergreifen? Hat dazu jemand eine Idee? Diese Konstellation weicht ja doch vom "Standard-Fall" (Marke war eingetragen, Domain wird registriert) etwas ab. Schöne Grüsse Hans Geändert von hansi11 (11.12.2006 um 10:48 Uhr). |
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| Ich habe mir ohne Hintergedanken eine schöne .com Domain angemeldet, aber noch in aller Ruhe sehr lange überlegt, was darauf zu sehen sein soll. Jahre später gründete sich ein inzwischen weltweit bekannter Verein zur Repräsentation einer Branche und der Region, auf Domain.net. Er hat jetzt auch die .com Domain und ich habe auch was davon. Wir haben uns schnell darauf geeinigt, dass es eine wirklich gute Domain ist, ich die älteren Rechte habe, und nicht verpflichtet bin, binnen zwei Jahren gewerbliche oder überhaupt Inhalte auf die Domain zu stellen. Ich habe argumentiert, dass mir der Verein sympathisch ist, der inzwischen als Marke eingetragene Name aber im weitesten Sinne auch ein allgemeiner Begriff ist und das Markenrecht sich auf spezielle Warenklassen beschränkt. |
| Tags: domainname, markenname |
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