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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2006, 13:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2006
Beiträge: 1
Standard Aus dem Ausland in Deutschland anbieten - PAngV ???


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Hallo,

wie ist das, wenn man einen Shop im Ausland hat und in Deutschland abieten möchte? Es gilt ja auf jeden Fall das deutsche Recht, da man sich an deutsche Verbraucher richtet.

Laut PAngV ist man ja dann auch verpflichtet, Endpreise anzugeben, d.h. inklusive aller Preisbestandteile. Dies ist jetzt jedoch nicht so einfach:

a) Artikel unter 22 EUR (Netto): Hier fallen aufgrund Art. 27 Zollbefreiungsverordnung weder Einfuhrmehrwerststeuer noch Zoll an. Der Endpreis wäere also der Nettopreis.

b) Artikel ueber 22 EUR (Netto): Hier muss der Käufer bei der Einfuhr die Einfuhrmehrwertsteuer und evtl. Zoll bezahlen. Der Endpreis ist also der Nettopreis zzgl. Einfuhrmehrwertsteuer und Zoll.

c) Summe des Warenkorbs ueber 22 EUR (Netto): Hier gilt das gleiche wie unter b), auch wenn unter Umständen die einzelnen Artikel unter a) fallen.

Dürfen nun generell Nettopreise angeben werden und dann über einen direkt neben dem Preis plazierten Link auf eventuell anfallenden Einfuhrabgaben hingewiesen werden? Oder müssen laut PAngV diese Preisbestandteile gleich mit angeben, d.h. teilweise Netto- und teilweise Bruttopreise, je nach Produktpreis. Das würde dann aber im Fall c) evtl. wieder falsch sein. Der erstere Fall wäre sicherlich übersichtlicher! Einfuhrabgaben müssen ja vom Kunden bei der Einfuhr bezahlt werden und nicht an den Shopbetreiber!

Kennt sich jemand mit diesem Problem aus?

Mike
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