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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Man hat als 1. Maßnahme den Verkäufer kontaktiert, jedoch sind nur vertröstet worden. Danach hat man eine Beschwerde bei Paypal eingereicht, darauf hat der Verkäufer jedoch nicht reagiert. Danach hat man den Paypal-Käuferschutz beantragt. Soweit ich weiß ist der Paypal-Käuferschutz ja nur bei eBay-Käufen verpflichtend. Bei Käufen in anderen Online-Stores ist es ja ein freiwilliger Dienst von Paypal, die Funktion "Streitschlichter" zu spielen. Was wären Maßnahmen, die man in so einer Situation einleiten könnte, um das gezahlte Geld wiederzubekommen? |
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| Naja, zumindest Widerruf, wenn es nicht aus irgendwelchen Gründen ausgeschlossen ist. Aber das hilft auch nicht dabei an sein Geld zu kommen. Das müsste man dann, wenn der Verkäufer nicht zurückzahlt, einklagen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Tags: betrug, paypal |
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