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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige wenn man bspw seit ca. 10 Jahren eine Domain besitzt, diese aber hauptsächlich im Rahmen der Postfächer zum Mailverkehr verwendet und weniger zum veröffentlichen von Webseiten/shops: Ist es dann möglich, dass jemand (eine Firma) diese Domain "einklagt", wenn er diese unbedingt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit nutzen möchte? Kann einem Domainbesitzer auf Basis einer rechtlichen Grundlage eine Domain genommen und einem anderen, der damit Geschäfte nutzen möchte zur Verfügung gestellt werden ohne dass der Erstbesitzer dieses möchte? Wie wäre in diesem Fall die rechtliche Lage? Vielen Dank |
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