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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Linkhaftung

Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 20:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 2
Standard Werbung in der Signatur


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Hallo,

habe heute eine Abmahnung bekommen wegen eines Werbelinks in der Signatur.
Soll ca 1000€ zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Ich bin der eigentlische Besitzer dieses Forums, habe aber zur unterstützug in Administrativen bereich ein zweiten Admin.
Der zweite Admin hatte in seiner Sig stehen " China Radio ohne Zoll " und den Link zu der seite.

Komm ich da raus aus der sache ?
Ich persönlich habe ja diese Werbung nicht geschaltet.

Dachte dran das ich eine abgeänderte UE schreibe wo ich sage das nie werbung für Illegale Seiten mache.
Oder soll ich keine UE schicken und die Kanzlei darauf hinweisen das ich nicht dieser user bin ?

Bin froh über jede Hilfe, hab eine 7 tages frist ab heute

Mfg Adi
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  #2 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 23:14
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Werbung in der Signatur

Anwalt aufsuchen, grad, wenn du die UE abändern lassen möchtest. Die Frist scheint mir auch recht kurz.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.11.2010, 14:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Werbung in der Signatur

Aber wer bezahlt das ?

Muss ich den Anwalt dafür bezahlen ? Da komm ich auch nicht viel Billiger bei weg oder ?

Was ist hiermit ? gilt das bei der Sig des users auch ?

Auszug von e-recht24.de
Geht es um die Verletzung von Rechten wegen rechtswidrigen Postings gilt der Grundsatz, dass der Betreiber eines Forums oder Blogs grundsätzlich erst nach Kenntnisnahme und aufgrund folgender Untätigkeit haftet. Dies hat auch der BGH in einem aktuellen Urteil (Az.: VI ZR 101/06) zur Frage der Störerhaftung für fremde Inhalte festgestellt. Der Seitenbetreiber haftet für diese Inhalte erst, wenn er überhaupt Kenntnis von diesen rechtswidrigen Inhalten hat."

Was bedeutet das genau? Heißt dass, dass der Betreiber oder Moderatoren erst handeln müssen, also gesetzeswidrige Webseiten entfernen müssen, wenn man darauf aufmerksam gemacht wurde?
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