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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Spielen wir folgendes Bsp mal durch: Es existiert ein kostenloses Online Spiel (Autorennen). Man spiel einzelne rennen und kann sich mit anderen Spielern messen. Ist es möglich bzw rechtlich erlaubt eine Turnier Seite aufzubauen. Auf der Sich Spieler des Spiels anmelden und ein gewisses Turnier Entgeld bezahlen um am Turnier teilzunehmen. Der Gewinn wird unter den ersten 3 Plätzen ausgeschüttet, wobei 10 % des Preispools an den Turnier Veranstalter (mich) gehen. Ich stehe habe aber nichts mit dem Spiel zu tun, ich organisiere lediglich die Turniere und behalte eben diese Gebühr in höhe von beispielsweise 10%. Habe mal gehört das da irgendwas unter dem Glücksspiel Gesetz fällt und deshalb nicht legitimiert wird. Danke für eure Antworten kali.mali |
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