
12.12.2010, 23:46
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| Neuer Benutzer | | Registriert seit: 12.12.2010
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Frage zur Domainherausgabe
Guten Abend, liebes Forum!
Ich habe eine Frage zur Herausgabe einer Domain:
Man läßt sich als Musiker eine Webseite von einer privaten Person erstellen, die diese Seite auch für ihre eigenen Interessen wie Referenz, Fotos, Veranstaltungstermine nutzt. Der Ersteller kennt den Musiker und bietet ihm an, die Webseite registrieren zu lassen und zu warten. Als Gegenleistung verlangt die Person die o.g. Leisungen und ein geringes Entgeld für die Erstellung der Homepage. Sollte der Musiker einmal Erfolg haben, so verspricht sich die Person eine weitere Vergütung. Das alles passiert zu einer Zeit, wo für den Musiker die Erreichbarkeit per Internet noch nicht relevant war. Der Kontakt zu Homepage-Ersteller bricht ab. Nach einigen Jahren stellt der Musiker fest, dass seine Seite noch immer online ist, natürlich mit den alten Informationen und Terminen. Er mailt den Ersteller an, ihm die Seite zu überschreiben oder zu löschen. Der Ersteller der Seite antwortet, dass er die Domain über die Jahre schließlich "gesichert" hätte und möchte deshalb eine nicht unbedeutende Summe vom Musiker. Der lehnt ab, stellt aber nach wieder einer gewissen Zeit fest, dass die Domain noch immer registriert ist, nun aber keine Inhalte mehr aufweist. Die Domain trägt seinen Namen und er erfährt nun öfter von Fans und Kollegen, dass diese bei der Googlesuche auf diese tote Domain gestossen sind. Das ist für den Musiker natürlich sehr ärgerlich, da er schon gern seinen namen und die Toplevel-Domain seines Landes nutzen möchte. Frage: Kann er den derzeitigen Inhaber der Domain rechtlich dazu zwingen, ihm die Domain zu übergeben bzw. zu löschen und ihm somit die Registrierung zu ermöglichen?
Vielen Dank für eure Hilfe
noobi |