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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Der Anbieter lehnt den Widerspruch ab und besteht auf die 12 monatige Zahlung, weil bereits eine Domainregistrierung durchgeführt worden sei. Hierbei beruft er sich auf § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen: "1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten..." § 312d: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html Mit der "Domainregistrierung" ist in dem Fall ein Umziehen der zwei bestehenden Domains durch den Kunden von dem alten VServer Paket in das neue günstige gemeint. Da sich dies innerhalb des selben Anbieters abspielt und sich somit weder Domaininhaber, noch C-Admin oder T-Admin ändert, wird kein KK Antrag benötigt. Also keine Domainregistrierung/-umzug im klassischen Sinne. Kann man § 312d sinngemäß auf diesen Fall anwenden um den Anbieter von der Widerrufspflicht zu entbinden? Verfällt in einem solchen Fall die Widerrufsrecht für das (neue billige) VServer Paket auch, wenn die Domains vom Kunden wieder auf den alten Server zurückgezogen wurden? Geändert von Burbach (03.01.2011 um 20:22 Uhr). |
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| Für mich ist ein VServer schon keine Ware, sondern eine Dienstleistung oder "Werk" innerhalb Werkvertrag.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Tags: domain, virtuelle server, widerruf |
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