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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Ich habe am 29.12.2010 eine Abmahnung wegen eines angeblichen Film Download/Upload in höhe von 500€ bekommen. Der Film wurde angeblich am 25.10.2010 geladen. Durch meinen Anwalt wurde eine Modifizierte unterlassungserklärung angefertigt und eine Zahlung in höhe von 200€ angeboten. Zwischen Download und Abmahnung liegen 2 Monate, jetzt frage ich mich wieweit solche Abmahnugen zurückreichen können? hat eventuel schon jemand eine solche Abmahnung bekommen oder kennt sich damit aus? Kann es sein das man selbst nach 6 Monaten noch abgemahnt wird? Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Danke schon mal |
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| Also ich kann da nur von nem kumpel berichten. Er erhielt post weil er angeblich zwei alben eines frankfurter interpreten (fängt mit a an und endet auf d) geladen haben soll. er lließ sich auch durch einen anwlt vertreten. half alles nichts, er musste über tausend € zahlen. Und ich meine bei ihm lagen zwischen eingang der abmahnung und download mehr als sechs monate. kann das leider nicht genau beziffern. Würde mich auch interessieren wie die rechtslage hier ist. grüßle |
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| Soweit ich weiss Speichert der Internetprovider die Daten 6 Monate, bevor er sie löscht. Ich versteh das so das man innerhalb dieser 6 Monate belangt werden kann. Ich hoffe das die nicht soweit zurück gehen :-( vieleicht weiss jemand was genaueres |
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| Wie lang entsprechende Daten gespeichert werden, hängt unter anderem auch vom jeweiligen Provider ab. T-Online speichert die Daten bespielsweise 80 Tage. Aber die Dauer der Speicherung der Verbindungsdaten ist unabhängig vom Zeitraum, in dem man abgemahnt werden kann. Die Adresse des IP Besitzers wird nämlich nahezu zeitgleich mit der Feststellung des illegalen Downloads/Uploads beim Provider erfragt und gespeichert. Man kann meines Wissens bis zu 3 Jahre belangt werden. Das bedeutet, dass sogar nach 2 Jahren noch was ins Haus schneien könnte. Ich gehöre auch zu den Abgemahnten und habe mittlerweile die 4. Abmahnung erhalten, obwohl ich seit der ersten Abmahnung nichts mehr geladen habe! Da ich auch nicht die Nerven hatte, die Sache auszusitzen, hatte ich mich für den Rechtsweg entschieden und an die aus dem TV (Akte 2011 und Kerner) bekannte Kanzlei WBS gewandt, die sich auf Abmahnungen spezialisiert hat und ein Rundum Sorglos Paket anbietet, die alle noch kommenden Abmahnungen ohne Folgekosten mit abdeckt. Ist zwar auch nicht umsonst, aber günstiger als die horenden Summen aus den Abmahnungen zu zahlen. Geändert von Sebi99 (23.02.2011 um 16:06 Uhr). |
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