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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 20:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2011
Beiträge: 2
Standard Domain vom Anbieter einklagen?


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Hallo!

Wie sieht es grundsätzlich aus, wenn man bei einem Provider ein webspace paket mietet und im Paket Domains enthalten sind? Wer wird dann eigentümer, wenn darüber nichts in den AGB's steht?

Und, ist es möglich, dass wenn man dennoch nicht als Eigentümer eingetragen ist, das Eigentum auch nach einer längeren Zeitspanne noch einzufordern?

Vielen Lieben Dank für die Antwort im Voraus!
Vince!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 21:55
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Domain vom Anbieter einklagen?

Man ist Inhaber der Domain. Die Domain wird in deinem Auftrag registriert, der Anbieter als "Verwalter" eingetragen. Insofern hat man auch einen Anspruch die Domain umzuziehen. Bei Problemen sollte der neue Anbieter oder die Denic direkt helfen können.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 22:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Domain vom Anbieter einklagen?

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
Man ist Inhaber der Domain. Die Domain wird in deinem Auftrag registriert, der Anbieter als "Verwalter" eingetragen. Insofern hat man auch einen Anspruch die Domain umzuziehen. Bei Problemen sollte der neue Anbieter oder die Denic direkt helfen können.
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Und ja, in der Regel sollte es so sein. Was aber nun, wenn es nicht so ist, sondern der Anbieter nicht nur Verwalter, sondern auch Eigentümer ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 22:11
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Domain vom Anbieter einklagen?

Auch da sollten beide Stellen entpsrechenden Rat haben. Ich denke aber, dass man beweisen muss, dass man Inhaber sein sollte - etwa durch den Vertrag mit dem Provider. Dass man die Domain derzeit nutzt, deutet schon mal darauf hin.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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