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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wenn man bei einem Serveranbieter Onlinen einen vertrag abschließt, dieser aber auf eine Schriftliche Kündigung mit Unterschrift besteht, dieses aber so nicht in den AGBs festgehalten ist, darf der anbieter die Kündigung ablehnen. Falls in den AGBs nur steht: "Die Kündigung muss der Form einer Rechtlichen Kündigung besitzen" Ich hoffe Ihr versteht mein Problem! MfG |
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| Formvorschriften Für verschiedene Dauerschuldverhältnisse schreibt das Gesetz eine besondere Form der Kündigung vor, die Voraussetzung ihrer Wirksamkeit ist. Nach § 125 BGB ist ein Rechtsgeschäft und demzufolge auch eine Kündigungserklärung nichtig, die nicht der gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Form entspricht. Die Schriftform ist beispielsweise für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) oder eines Mietverhältnisses (§ 568 BGB) vorgeschrieben. Die Schriftform einer Kündigung kann auch vertraglich vereinbart werden. Hoffe das hilft...ist aus Wikipedia Für faule Onliner die gerne digital kündigen empfehle ich: http://www.aboalarm.de Einfach Adressdaten & Namen einfügen und dann per Fax oder per Post losschicken. lg Hochsteder |
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