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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ist es zulässig das jemand 6 Wochen vor Ablauf der Domainlaufzeit kündigt, die Firma die Domains löscht, aber trotzdem die Gebühren für das nächste Jahr verlangt, weil sich diese in den AGB's 2 Monate, statt der üblichen 1 Monats Kündigungsfrist zubilligt? Warum dann nicht 6 Monate, oder gleich 1 Jahr vorher ?? Vielen Dank für eine Antwort im Vorraus! |
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| Keine wirksamge Kündigung zum ersten Zeitpunkt (weil Frist versäumt) -> Vertrag besteht fort -> auch die Gegenleistung (Domain) muss erbracht werden. Außerde du hast nicht zum nächst möglichen Termin gekündigt, sondern quasi "ich will sofort die Domain gelöscht haben", dann ist natürlich klar, dass die Domain gelöscht wird, aber noch zu bezahlen ist.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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