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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Ich habe ein Forum über einen deutschen Forenanbieter genommen, das führe ich seit über einem Jahr - nun bekam ich von einem deutschen Anwalt ein Schreiben, dass ein Ex-Mitglied von uns mit einem Gedicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Ich habe eine Frist bekommen das Gedicht zu entfernen - das habe ich natürlich gleich getan. Dass das Mitglied das Gedicht veröffentlich hat verstößt gegen §§15 Abs. 1, 16, 19a des Urheberrechtgesetzes. Sie wollen jetzt aber noch weiteres: Gegen das unberechtigte Anbieten, bzw. Zugänglichmachen ist im Interent nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 2 S.2, Nr. 2, 16, 19a, 106 UrhG verboten und strafbar. Die Mandantin hat den Beweis gerichtsverwertbar dokumentieren und sichern lassen. und ... ich bin nach § 101 Abs. 2 und Nr. 3 zur Auskunft verpflichtet. Sie möchten Namen und Anschrift haben. Als Forenbetreiberiin habe ich nur IP-Adresse (und die ist, wie ich sehe dynamisch). Das Mitglied ist bei uns schon vor längerer Zeit gelöscht worden. Reicht es wenn ich die IP weitergebe oder muss ich mich um die Erhebung kümmern? Das Mitglied ist aus Deutschland. Allerdings mache ich mich mit der Weitergabe von Daten (IP, Adresse wenn ich diese hätte etc.) strafbar. Bitte um eure Hilfe! Der Eintrag wurde im Dezember 2009 gemacht. Wie lange sind dynamische IP-Adressen in Deutschland nachvollziehbar? |
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| Ich denke auch, dass du nicht einfach die IP herausgeben darfst. Daher ist es wohl das beste, wenn du dir einen (spezialisierten) Anwalt suchst, damit der das klärt.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
Zivilrechtliche Ansprüche gegen einen Gesetzesverletzer geltend machen zu wollen ist immer ein berechtigtes Interesse.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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