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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich bräuchte bitte Eure Hilfe und Unterstützung. Man hat mich wegen 2 Domains abgemahnt und man hat die sofortige Herausgabe der Domains über einen Anwalt veranlasst. Es geht darum dass der Kläger eine Wortmarke sich hat eintragen lassen, wo bei die Domains von mir nicht komplett identisch mit der Wortmarke sind. D.h. der Kläger hat z.B. die Textmarke "Die gesunde Küche" sich eintragen lassen… Betonung liegt auf "die". Ich hingegen die Domains "gesunde Küche"… ohne dem Zusatz "die". Der Kläger hat nicht die Begriffe "gesunde" und "Küche geschützt. Wie soll ich mich am Besten verhalten und wie verhält es sich bitte mit dem Domainrecht dazu? Vorab schon mal vielen lieben Dank! Liebe Grüße, Danas |
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