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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wenn jemand krankgeschrieben ist aufgrund einer ärztlich attestierten Krankheit und dann auf einer Internetplatform ein Foto postet, wie dieser jemand krankgeschrieben in der Sonne sitzt (zumal es keine physische Krankheit ist) und dieses Bild dann von jemand anderen auf der Arbeit ausgedruckt wird und die kranke Person dadurch ans Messer liefert, ist es möglich eine Anzeige wegen Verleumdung zu stellen da ja falsche Tatsachen an den Chef weitergeleitet wurden? Und vor allem die Daten wider Erlaubnis ausgedruckt und weitergeleitet werden? Ich hoffe ihr versteht ungefähr was ich meine. Liebe Grüße |
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| Es ist nicht verboten, in der Sonne zu sitzen, nur weil man krank geschrieben ist. Das kann der Gesundung durchaus förderlich sein. Es ist sicher auch nicht verboten, davon ein Bild zu posten. Ob das hingegen auch klug ist, ist wohl eine andere Frage. Verleumdung ist es wohl aber nicht, da du selbst dieses Bild erst öffentlich gemacht hast. Du musst dann damit rechnen, dass es auch von dir "unerwünschte" user sehen bzw. andere darauf hinweisen. Also an deiner Stelle würde ich daher eher "den Ball flach halten" und von einer Verleumdungsklage absehen, denn du bist hier eher selbst schuld. Meine Meinung. |
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