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| Hallo zusammen, bin ebenfalls Webmaster. Mein Kunde - ein Friseur aus Krefeld - hat ebenfalls diese Abmahnung der Bochumer Advocaten erhalten. Das sieht mir doch schwer nach Massenabmahnung aus. Ist sowas nicht illegal? Wie seid ihr hier vorgegangen. Habt ihr garnicht reagiert oder seid ihr zum Anwalt gegangen und der hat denen geantwortet? Wenn ja, was ist dabei Eure Strategie? In jedem Fall sollte man nicht einfach bezahlen. Was meine Meinung ist: nur weil das Impressum unvollständig ist, ist das noch lange kein Wettbewerbsverletzung und eine Abmahnung wert. Wieiviele Kunden aus Bochum habt ihr denn bekommen, weil ihr z.B. Eure Handelsregister-Nr. nicht angegeben habt? Was meint ihr? Edit: Aus meiner Sicht sind die Vorraussetzungen für eine sittenwidrige Massenabmahnung gegeben: - Der fiktiv angegebene Streitwert und die sich daraus ergebenden geforderten Rechtsanwaltsgebühren sind überzogen. - Der gerügte Verstoß ist nicht gegeben bzw. nicht schwerwiegend, sondern es handelt sich nur um eine Bagatelle. - Der Abmahnende ist in der Branche völlig unbekannt. - Die Rüge, die der Abmahnung zugrunde liegt, betrifft nur einen geringen Teil der Tätigkeit des Abmahnenden. - Der Abmahnende ist in einer völlig anderen Region tätig, was jedoch insbesondere bei Tätigkeiten in Online-Shops und Versand keine größere Rolle mehr spielt. - Die Abmahnungsschreiben an verschiedene Adressaten sind trotz unterschiedlicher Verstöße ähnlich oder gleichlautend. - Die gerügten Verstöße liegen im Einzelnen überhaupt nicht vor. Grüße, Sam Geändert von samblum (28.02.2011 um 19:23 Uhr). |
| Tags: abmahnung, impressum |
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