Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Domain-Recht

Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2006, 18:15
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Gattungsbegriff_Markenrecht


Anzeige
Hallo Leute,

ein Unternehmer X bringt eine Zeitschrift, die nicht weit verbreitet ist und bei den Kunden unbekannt ist. Name der Zeitschrift ist "Der Allgemeinarzt".

Der Arzt Maier hatt sich die Domain allgemeinarzt.de registrieren lassen.

Unternehmer X bitte Arzt Maier auf Unterlassung der Nutzung der Domain allgemeinarzt.de

Wie ist die rechtliche Lage ? Kommt hier ein Titelschutz nach § 4 MarkenG (auch wenn er keine Verkehrgeltung erreicht hat) oder § 12 BGB in Betracht?

Wie verändert sich die rechtliche Lage, wenn die Domain allgemeinerarzt.de heissen würde ?

Kann Maier sich auf Gattungsbegriff beruhen?

Vielen Dank im Voraus !

prinz-dersim
Mit Zitat antworten


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46