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| Anzeige Ich hätte da mal eine Frage: Kann ein Anwalt ein fehlendes bzw. mangelhaftes Impressum einer Website, die einem gewerblichen Zweck dient und womöglich ein Wettbewerbsverstoß begründet, ohne ein Mandat von sich aus abmahnen oder muss für die Zulässigkeit immer eine Beauftragung durch eine betroffene Partei vorliegen? Über hilfreiche Antworten und insbesondere Rechtsgrundlagen und/oder Urteile wäre ich sehr dankbar. Grüße, Thommel |
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