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| Anzeige mein Mitbewohner hat bei Torrent Musik heruntergeladen und dies auch offen zugegeben. Nun habe ich Anwaltsbriefe erhalten, in denen stand, dass ich 800 Euro zu zahlen habe. Mein Mitbewohner will nicht bezahlen und möchte das ganze über einen ihm bekannten Rechtsanwalt regeln. Da ich dann vermutlich Mandant dieses Rechtsanwalts werde, habe ich Angst, dass diverse Kosten auf mich zukommen. Könnt ihr mir eventuell einen Tipp geben, was ich tun soll und ohne Ärger und Kosten aus der Geschichte rauskomme? |
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| Nein, nicht wirklich. Wenn dein Freund das regel will, soll er doch den Anwalt beauftragen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ja, mein Mitbewohner hat auch eine Rechtsanwältin damit beauftragt, allerdings wird diese nun mich vertreten. Er will aber nun alle anfallenden Kosten für Rechtsanwalt, etc. übernehmen und hat mir auch schon folgendes Schreiben von mir unterzeichnet: Zitat:
Geändert von Marcelinho87 (28.02.2011 um 16:20 Uhr). |
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| Ich fürchte nicht wirklich. Wenn der Mitbewohner schreibt, er werde die Kosten erstatten, heißt das doch, dass man zuvor erst für die Kosten aufgekommen ist. Und wenn er nicht zahlen kann, oder es dann nicht mehr einsieht, wenn die Summe steigt, wirds problematisch. Man sagt ja auch "Bei Geld hört die Freundschaft auf" und wie viel ist die Freundschaft bzw, die Charatersträke für seine Fehler und sein verschulden einzustehen wert? Wenn du von Mitbewohner sprichst, bist du evtl Student? Ich meine mal gehört zu haben, dass man über die Uni auch ein gewisses Maß an rechtsschutz hat. Vielleicht in der Richtung mal nachforschen und sich so mit rechtlichen Beistand noch mal absichern. Die Sache ist ja eigentlich auch die, dass meines Wissens nach, der Anschlussinhaber für die Tätigkeiten haftet und dann erstmal in der Beweispflicht steht. Da ist es schon mal gut, dass der Mitbewohner schon mal vorab ein schriftliches Schuldeingeständnis unterzeichnet hat. |
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