Soweit es Garantie, Mängelgewährleistung und Haftung angeht, hätte er recht
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Aber Nachbesserung bei Mängeln kann man nicht ausschließen (es sei denn, man schließt die Haftung für Sachmängel allgemein aus).
Rücknahme kann man natürlich ausschließen.
Und was meiner Meinung nach überhaupt nicht geht: Wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wenn eine Benutzbarkeit als Eigenschaft angegeben wird, kann man nicht hinterher sagen, das meinte ich gar nicht.
Es geht also darum, was ist beschrieben, und wie sieht es im Einzelfall tatsächlich aus. Also fehlen zugesicherte Eigenschaften (Funktionsfähigkeit). Dann kann man sich auch nicht mittels irgendwelcher Ausschlüsse "rausmogeln".