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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Durch eine negative Bewertung habe ich ein Schreiben vom Anwalt bekommen, wo ich als Betreiber der Plattform dazu aufgefordert werde, wegen unwahrer und geschäftsschädigender Behauptungen zum einen die Bewertung zu löschen und zum anderen die Nutzerdaten herauszugeben. Dem ersten Punkt bin ich bereits nachgekommen. Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob ich nicht gegen die Datenschutzrechte des Bewerters verstoße, wenn ich die Daten herausgebe? |
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| Würdest du wohl. Mir wäre nicht bekannt, das einem Anwalt das Recht gibt, irgendwelche Daten einzufordern. Die müsstest du wohl höchstens and die Staatsanwaltschaft oder Gerichte rausgeben, sollte jemand deinen Nutzer anzeigen. Allerdings ist es nicht verboten, Produkte, Dienstleistungen oder Firmen öffentlich zu bewerten, auch nicht, wenn die Bewertung negativ ausfällt. Es dürfte halt drauf kommen, ob die Bewertung sachlich ist, und keine Verleumdung. Ich würde mich nicht so schnell einschüchtern lassen. |
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