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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Angenommen jemand betreibt von Deutschland aus eine Website auf Englisch. Die Zielgruppe hat keinen ********en Bezug. Da der Betreiber Deutscher ist, gehe ich davon aus, dass für die Website deutsches Recht gilt. Wie sieht es in diesem Fall mit rechtlichen Hinweisen, wie beispielsweise einer Datenschutzerklärung aus? Muss diese auf deutsch abgefasst sein, oder reicht es aus, wenn auch diese auf Englisch ist? Mit einem deutschen Text könnten die meisten Nutzer ja gar nichts anfangen. Danke, Bachsau |
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