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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wenn ein "Online-Unternehmen" (Verkaufsportal, Provider, etc) eine Änderung seiner AGB vornehmen will, muß es die Vertragspartner darüber ja informieren, damit diese gegebenfalls widersprechen können - ob das nun schriftlich (per Post) oder elektronsich (per e-Mail) passiert ist sicherlich nicht so wichtig... ABER, wäre eine Mitteilung über die Änderung der AGB ausschließlich im Internet zulässig - also nur auf der Website des Unternehmens, sodass der Kunde gezwungen wäre, regelmäßig diese Seiten zu besuchen? MfG, bga Geändert von bga (15.12.2006 um 16:31 Uhr). |
| Tags: agbaenderung, ankuendigung, ausschliesslich, internet |
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