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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Annahme: Der Kunde A hat einen Internet-Vertrag bei Online-Provider B. (Kabelanschluss in Österreich) Der Tarif den der Kunde bezahlt soll 2048 Kb/s Downstream bieten, der aber niemals erreicht wird. Im Gegenteil - an guten Tagen erhält der Kunde maximal 500 Kb/s Downstream, an schlechten etwa 30 Kb/s. Alleine das Logo von "Google" dauert ca 30 Sekunden bis es geladen ist, andere Seiten sind so gut wie nicht mehr aufrufbar - was vor allem für stark frequentierte Seiten gilt. Erst vermutet A das Problem im eigenen Netzwerk und versucht seit Monaten seinen Router sowie den PC besser zu konfigurieren - sogar einen neuen Router für teures Geld schafft er an. Weil alles nichts nützt ruft A bei B an: In dem Gespräch zwischen A und B stellt sich heraus dass die Firma B an die Grenzen der Belastbarkeit gekommen ist und nun einen Ausbau plant, der voraussichtlich in 2 Monaten fertiggestellt sein soll. Da aber A das Internet beruflich sowie privat nutzen muss und will, will A aus dem noch laufenden Vertrag aussteigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, da er ja von B nichteinmal annähernd bekommt was er eigentlich monatlich teuer bezahlt. Weiters weiß A dass in seinem Wohngebiet alles was für 2 Monate geplant ist im Endeffekt 6 Monate dauert. Die Frage ist nun: Darf A aus dem Vertrag mit B aussteigen auch wenn die Vertragsdauer noch bis März 2012 andauert? Vielen Dank für eure Antworten, mfg Christian |
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