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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #6 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 15:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2011
Beiträge: 15
Standard AW: Rücktritt vom Verkauf einer Domain über SEDO

Schauen Sie her: Wenn für die Ware, in diesem Fall eine Domain, trotz Fristsetzung keine Übertragung beantragt wird, verfällt der Anspruch auf die Domain.
Dies ist gängige Praxis.
Gerade in Bereichen wie Konzertkarten verfällt der Anspruch bei Nichtabholung vollständig.
Es kann einem Anbieter nicht zumutbar sein, die Ware über eine gewisse Dauer bereitzuhalten. Im Ticket-Bereich spielt natürlich der Aspekt des Verfalls eine viel größere Rolle als bei klassischen Waren.

Andersherum würde der Zahlungsanspruch natürlich verjähren, sofern kein Titel erwirkt wird.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 18:13
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Rücktritt vom Verkauf einer Domain über SEDO

Zitat:
Zitat von it-recht-hannover Beitrag anzeigen
Es kann einem Anbieter nicht zumutbar sein, die Ware über eine gewisse Dauer bereitzuhalten.
Ist es dem Käufer zumutbar, dass er für eine Leistung bezahlt, diese dann aber nicht erhält? Sicherlich kann der Verkäufer Schadensersatz geltend machen, wenn ihm etwa weitere Domaingebühren anfallen (bei Waren wären das etwa Kosten der Lagerung).
Welcher Zeitraum sollte auch für einen solchen Verfall gelten? Vielleicht hat der Käufer nachvollziehbare Gründe die Leistung nicht abzunehmen.

Nach welcher Norm sollte der Anspruch verfallen? In den AGB konnte ich auch nichts entsprechendes finden.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 19:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2011
Beiträge: 15
Standard AW: Rücktritt vom Verkauf einer Domain über SEDO

Dieser Punkt wird in den AGB von Sedo nicht geregelt, da Sedo einfach gesagt, es den Vertragspartnern überlasst wie die Übernahme erfolgt.
Sedo garantiert zudem nicht, dass der Käufer zahlt etc., da Sedo reiner Vermittler ist.

Geregelt ist der Verfall von solchen Ansprüchen im BGB. Das ist übliches Vertragsrecht.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 22:42
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Rücktritt vom Verkauf einer Domain über SEDO

Nein, ist es eben nicht. Normal ist, dass Verträge beide Parteien zur Leistung verpflichten. Wenn was dazwischen kommt, gibt es Schadensersatz, aber an der Leistungspflicht bleibt es erstmal. Nach welcher Norm genau soll der Anspruch einfach "aufhören zu existieren"? Ist er erloschen, ist er nicht mehr durchsetzbar? Ich würd einen Rücktritt für möglich halten, aber dann würde auch es keinen Anspruch auf das Geld geben.
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