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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Es gab einen Käufer. SEDO informierte mich darüber. Kurz danach erhielt ich eine Mail, dass der Käufer sich geirrt hätte und vom Kauf zurückgetreten sei. Man habe daraufhin die Transaktion abgebrochen, ich könne aber darauf bestehen, dass der zwischen mir und dem Käufer bestehende Kauvertrag erfüllt werde. Dies müpsse ich dem Käugfer gegenüber rechtlich geltend machen. Dieser steht auf dem Standpunkt, durch die Zahlung der Vermittlungsgebühr an SEDO weiterer Verpflichtungen ledig zu sein. Was ist hier zu tun? |
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| Grundsätzlich gilt gemäß den AGB von Sedo, dass angebene Gebote rechtsverbindlich sind. Der Käufer verpflichtet sich bei Zuschlag, bei "Direkt-Kauf" natürlich ebenfalls die Domain zu erwerben. Demnach sollte man einem Käufer, der sich weigert den Betrag zu überweisen, eine schriftliche Aufforderung mit eíner angemessenen Zahlfrist zusenden (bspw. 14 Tage). Es wäre nicht notwendig, die Domain zu übertragen. Dies dürfte sowieso schwierig sein, wenn der Käufer die Domain nicht mehr möchte. Nach Zahlung sollte man eine Frist einräumen, in der die Domain übertragen werden kann. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, kann der Übertragungsanspruch trotz Zahlung verfallen. Ratsam wäre es in einem solchen Fall eine gütliche Einigung zu erzielen, z.B. über eine Entschädigung von xx% des Kaufpreises ohne jedoch die Domain zu übertragen. --- Dies ist eine allgemeine Einschätzung und nicht auf Ihren Fall bezogen. Beachten Sie bitte, dass aus standesrechtlichen Gründen eine individuelle und kostenfreie Beratung nicht möglich ist. |
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| Wieso sollte der Übertragungsanspruch verfallen? Vielleicht verjähren, aber Verfallen? Normal müssen sich beide Parteien an der Vertrag halten.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Wir sind doch grad in der Alternative, dass auf den Kaufvertrag bestanden wird und der Kaufpreis auch gezahlt werden soll. Warum sollte dann der Gegenanspruch einfach so verfallen, schließlich hat der Käufer doch gezahlt.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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