| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige leider habe ich folgendes Problem, wäre nett wenn ihr mir helfen könntet: Ich war bis vor kurzem mit meinen Domains noch bei einem recht kleinen Hoster, aufgrund von persönlichen Schwierigkeiten mit dem Hoster, entschied ich mich dazu meine Domains zu einem anderen Hoster um zuziehen. Ich schrieb deshalb meinen alten Hoster per E-mail an und forderte die Herausgabe der nötigen Auth-Codes für den Umzug, dieser meldete sich kurze Zeit später und schrieb das er eine Kündigung ausschließlich per Post akzeptiere und er mir nach Erhalt des Briefes die Auth-Codes binnen 24 Std. mitteile. Doch erhielt ich 24 Std. nach Erhalt keine Rückmeldung von ihm, ich schrieb deshalb nochmal eine E-mail und forderte die Herausgabe, auch darauf meldete er sich nicht. Also schrieb ich wieder einige Zeit später eine E-mail, an ihn und forderte ihn zum vierten mal auf mir die Codes mitzuteilen, doch auch dies fruchtete leider nicht. Deshalb schickte ich ihm Heute ein Einschreiben worin ich die Herausgabe der Codes fordere. Auch drohte ich ihm rechtliche Schritte an, wenn er mir die nötigen Codes nicht gibt. Doch was kann ich tun, wenn er auch auf das Einschreiben nicht reagiert ? Vielen Dank schon mal für eure Antwort ! Lg Manu |
| |||
| Naja, du könntest ihn auf Übermittlung der Codes verklagen - sinnvoller wäre sicherlicih erstmal mit dem neuen Hoster zu sprechen. Der sollte die notwendige Kompetenz haben die Sache schnell und ohne rechtliche Keule zu lösen - oder zumindset dir Anweisungen geben können (etwa direkt beim Registrar melden).
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| |||
| Hallo, erstmal vielen Dank für deine Antwort ! Mein neuer Hoster kann mir in der dieser Sache leider auch nicht helfen Weswegen könnte ich ihn den verklagen ? - also gegen welches Gesetz verstößt er überhaupt ? Lg Manu |
| |||
| Hm, ich will deinem neuen Hoster da nix vorwerfen, aber merkwürdig ist das schon. Meist ist es möglich bei dem NIC direkt etwas zu machen oder zumindest bei einem übergeordneten Reseller. Ich hab da keine praktische Erfahrung mit, aber ich lese eigentlich regelmäßig den Hinweis, dass der neue Hoster da was machen können müsste. Worüber verklagen.. am besten prüft sowas nen Anwalt. Mir würde zunächst Einfallen, dass er einen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Müsste man prüfen, in wie weit er da die Pflicht zu hat. Da der Hoster ja meist eine Art Vermittler zwischen dir und dem NIC ist, würde ich aber schon sagen, dass er dann auch dir ermöglichen muss die Domain umzuziehen. Ich glaub ich hab in dem Zusammenhang auch mal was von 1004 BGB analog gelesen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| |||
| Hallo, ich habe momentan dieselben Probleme mit einem alten Webhoster und der Herausgabe der Auth-Codes. Kurz zu meiner Geschichte. Ich wollte meine Domains auf meinen neuen Server umziehen. Habe die KK-Anträge ausgefüllt und beiden Webhoster die KK-Anträge zugeschickt. Meine DE-Domains wo der Auth-Code nicht benötigt wird, wurden alle Domains innerhalb weniger Tage umgezogen. Alle anderen nicht. Also forderte ich den alten Webhoster auf, mir die Auth-Codes zu schicken. Nichts dergleichen geschah. Statt dessen kam neue Rechnung der Domains, die sich ja noch auf den alten Server befanden, ich legte Widerspruch ein und zahlte die nicht. Daraufhin sperrte mein Webhoster auch mein Server. Ist bestimmt nicht rechtens oder? Also zahlte ich auch die Serverkosten nicht. Die haben auch ein Anwalt eingeschaltet und soll vor Gericht gehen, habe mich mit der Gegenpartei schon geeinigt und muss nur noch die Hälfte zahlen. Was ich auch mache. Der Gipfel ist, dass der alte Webhoster ohne Erlaubnis eine meiner Domains freigegeben hat, also war für alle registrierbar. Viele sagen mir, die selber eine Webhostingfirma haben, dass sie meine Domains herausgeben müssen. Aber wie kann ich mich dagegen wehren? Gruß Dennis |
| Tags: auth code, hoster |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Herausgabe von Nutzerdaten | IchHätteGerneGewusst | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 01.03.2011 02:39 |
| Herausgabe der Ip-Adresse | Asmodeus | Strafrecht & Internet | 2 | 31.10.2008 20:05 |
| Herausgabe der IP-Adresse | charminggirl | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 08.01.2008 22:07 |
| Herausgabe von IP legal? | Unregistriert | Sonstiges zum Onlinerecht | 4 | 25.01.2007 18:01 |
| |