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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Der Sachverhalt. Ich hatte bei Ebay einen gebrauchten (1 Monat alt) Laptop gekauft, der noch 22,5 Monate Garantie bei Amazon hatte. Jetzt ist das Teil kaputt gegangen. Um sicher zu gehen das Amazon keine Probleme macht habe ich sie angeschrieben und den Sachverhalt erklärt. Die Antwort war eindeutig: "Selbstverständlich werden wir gerne die Nachbesserung im Rahmen der 2-jährigen Gewährleistung übernehmen." Toll dachte ich mir und schickte die Ware mit meiner Absenderadresse, einer Kopie der Originalrechnung auf der ebenfalls noch mal meine Adresse stand und einem Anschreiben abermals mit meiner Adresse und Telefonnummer und der bitte um Empfangsbestätigung an Amazon. Weil sich von Amazon keiner gemeldet hat, hab ich bei denen angerufen und da hieß es, sie hätten den Laptop weggeschmissen und dem ehemaligen Käufer den Kaufpreis und die Versandkosten gutgeschrieben; Für alles Weitere sei Amazon nicht zuständig und ich solle Kontakt mit dem Erstkäufer aufnehmen. Mir ist grad noch nicht klar was ich jetzt machen soll. Von dem Käufer hab ich nur ne Mailadresse, wo bisher keiner geantwortet hat. Wie kann es denn sein, das die einfach ein Gerät entsorgen obwohl sie ja offenbar einen Konflikt zwischen dem Namen des Ehemaligen Käufers und dem Zusender wahrgenommen haben müssen? Hätten sie mich nicht kontaktieren müssen? Dürfen die einfach, ohne weitere Genehmigung (die habe ich jedenfalls nicht erteilt) mein Gerät (und all seine Daten) wegschmeißen? Über einen Ratschlag währe ich sehr dankbar. Liebe grüße * Daniel Schmidt |
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