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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige man verkauft bei ebay einen Artikel und findet ihn dann auf Grund eines Umzuges nicht wieder, erstattet dem Käufer dann das Geld und bittet um "Abbruch der Transaktion" Der Käufer wurde vorher nur informiert, dass der Artikel wegen genanntem Grund nicht mehr verfügbar ist, aber jetzt will er eine Ersatzleistung, weil es ihm "verdächtig" vorkam, die Rückzahlung zu erhalten. Was kann man da machen? |
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| Grundsätzlich hat der Käufer ein Recht, den gekauften Artikel zu bekommen. Schließlich wurde durch die Versteigerung ein gültiger Vertrag geschlossen. Aus diesem Vertrag hat der Verkäufer die Pflicht, dem Käufer den Artikel zu übergeben und zu übereignen, dieser muss den vereinbarten Betrag bezahlen. Eine Möglichkeit, aus dieser Verpflichtung zu entweichen, wäre, sich mit dem Käufer über eine Auflösung zu einigen. Neben dem Anspruch auf den Artikel könnte der Käufer, wenn der Artikel nicht übergeben werde kann, auch Schadensersatz geltend machen. |
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