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  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 05:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2011
Beiträge: 8
Standard Aufforderung zu Adressentfernung


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Guten Morgen,

in Anbetracht eines aktuellen Falles wollte ich folgenden Sachverhalt schildern und um Meinungsäußerung bitten.

Zur Situation:

Ein Forenbetreiber bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit sich über verschiedene Themen auszutauschen - hierbei kommt es auch zur Nennung von Adressen, insbesondere für gewisse Etablissements.
Eines Tages wird dieser Forenbetreiber per Mail recht anonym (also ohne genaue Bekanntgabe der Adresse des Absenders) damit konfrontiert, dass er neuer Hauseigentümer einer im Forum genannten Adresse ist und fordert um pauschale Löschung bei allen Foreneinträgen, welche auf die Strasse hinweisen.
Dieser hat nach eigenen Angaben dieses Haus gekauft und es würde bei ihm ein erheblicher Schaden drohen, da sich die Neuvermietung durch diese Informationen verschlechtert.

Meine Meinung:
Abgesehen von der Frage über Wahrung der Rechtsmittelfähigkeit einer derartigen Mail, besteht erstmal grundsätzlich für den Forenbetreiber keine Rechtspflicht für die Löschung und schon gleich gar nicht, für pauschale Informationen - also des gesamten Strassennamens.
Ebenso ein Verstoß gegen den Datenschutz ist nicht zu erkennen, da hier weder Namen, noch persönliche Angaben gemacht werden.
Dem Sachverhalt einer Verleumdung kann ebenso nicht entsprochen werden, da die Angaben der Forenuser sich ja auf Tatsachen beziehen und auch hier keine namentliche Nennung eventueller Vermieter geschieht.
Die Androhung von Schadensersatz kann der Forenbetreiber zurückweisen, denn wenn dem neuen Eigentümer wesentlichen Tatsachen zur dem von ihm erworbenen Objekt verschwiegen wurden, müsste dieser sich dann an den Alteigentümer halten.

Kurzum:
Man kann als Forenbetreiber kulanzhalber die Entfernung der Hausnummer anbieten, doch sollte man ebenso zum Ausdruck bringen, dass dieses Angebot nicht einher mit einem Anerkenntnis oder einer Rechtspflicht erfolgt.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 15:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Aufforderung zu Adressentfernung

Zitat:
Zitat von insomnia_nrw Beitrag anzeigen
Ein Forenbetreiber bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit sich über verschiedene Themen auszutauschen - hierbei kommt es auch zur Nennung von Adressen, insbesondere für gewisse Etablissements.
Das ist ja durchaus zulässig.
Zitat:
Eines Tages wird dieser Forenbetreiber per Mail recht anonym (also ohne genaue Bekanntgabe der Adresse des Absenders) damit konfrontiert, dass er neuer Hauseigentümer einer im Forum genannten Adresse ist und fordert um pauschale Löschung bei allen Foreneinträgen, welche auf die Strasse hinweisen.
Um überhaupt irgendwas fordern zu können (unabhängig davon, ob es eine Rechtsgrundlage für die Forderung gibt), muß derjenige schon mindestens mit Namen, Anschrift usw. auftreten.
Zitat:
Dieser hat nach eigenen Angaben dieses Haus gekauft und es würde bei ihm ein erheblicher Schaden drohen, da sich die Neuvermietung durch diese Informationen verschlechtert.
Je nun... Was kauft er ein Haus, in dem mal ein Puff war... ?

Da muß er damit rechnen, daß die Adresse noch fünf Jahre später in irgendwelchen unaktuellen Bordellführern steht.

Man wird vermutlich einen Anspruch begründen können, daß eine nicht mehr zutreffende Adress-Information zukünftig nicht mehr verbreitet wird, z.B. in einem Bordellführer. Und für jeden Herausgeber o.ä. ist es ja auch eine hilfreiche Information, wenn die Adresse nicht mehr aktuell ist. So einen Eintrag wird er schon aus eigenem Interesse dann ändern.

Aber daß die alte Adresse eines ehemaligen Bordells oder was auch immer (Fleischerladen, Selbsthilfegruppe, ...) noch irgendwo in älteren Veröffentlichungen (online, print) steht - das muß man hinnehmen. Die Beeinträchtigung dadurch steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, quasi das ganze Internet "zu säubern".

Zitat:
Meine Meinung:
Abgesehen von der Frage über Wahrung der Rechtsmittelfähigkeit einer derartigen Mail, besteht erstmal grundsätzlich für den Forenbetreiber keine Rechtspflicht für die Löschung und schon gleich gar nicht, für pauschale Informationen - also des gesamten Strassennamens.
Sehe ich genauso.
Zitat:
Ebenso ein Verstoß gegen den Datenschutz ist nicht zu erkennen, da hier weder Namen, noch persönliche Angaben gemacht werden.
Ebenso.
Zitat:
Dem Sachverhalt einer Verleumdung kann ebenso nicht entsprochen werden, da die Angaben der Forenuser sich ja auf Tatsachen beziehen und auch hier keine namentliche Nennung eventueller Vermieter geschieht.
Da Prostitution nicht strafbar ist, sondern eine anerkannte freiberuflich-selbständige Tätigkeit, kommt "Verleumdung" ohnehin nicht in frage, solange keine falschen Tatsachen behauptet werden ("Dort ist weiterhin ein Bordell"). Das "Etablissement" war ja schließlich mal dort.
Zitat:
Die Androhung von Schadensersatz kann der Forenbetreiber zurückweisen, denn wenn dem neuen Eigentümer wesentlichen Tatsachen zur dem von ihm erworbenen Objekt verschwiegen wurden, müsste dieser sich dann an den Alteigentümer halten.
Ebenso.

Zitat:
Kurzum:
Man kann als Forenbetreiber kulanzhalber die Entfernung der Hausnummer anbieten, doch sollte man ebenso zum Ausdruck bringen, dass dieses Angebot nicht einher mit einem Anerkenntnis oder einer Rechtspflicht erfolgt.
Ich sehe sogar das klare Recht, öffentlich zu dokumentieren "In der XY Straße 123 war einmal das Bordell 'Vögelgut' ".

Warum sollte man nicht dokumentieren dürfen, wo in der Stadt XY im Laufe der Jahre und Jahrzehnte die Rotlicht-Branche existiert hat?

Welcher Schaden entsteht irgendwem daraus, daß in einem bestimmten Haus mal ein Bordell gewesen ist?
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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