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| Anzeige ich werde auf einer Website einer GmbH, bei der ich zwischen 2000 und 2002 Geschäftsführer war, namentlich ohne meine Einwilligung in Zusammenhang mit der (negativen) Betriebsentwicklung genannt. Die Ausführungen sind einseitig und n.m.E. nicht 100% korrekt. Es geht mir weniger um den Sachverhalt an sich, jedoch möchte ich nicht namentlich genannt werden. Wie verhält es sich da z.B. mit dem Persönlichkeitsrecht? Kann man eine anonyme Darstellung einfordern? Gruß Andy |
| Tags: namentliche, nennung |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Namentliche Kennzeichnung | Gog | Domain-Recht | 2 | 14.06.2005 22:39 |
| Nennung von Markennamen im Text | CBecker | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 10.10.2004 17:00 |
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