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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Biespiel : Darf auf meiner Website stehen : "Mit Leistungsstarkem Intel® Core™ i3 Prozessor" ? Ich hab die AGB's von Intel® gelesen, aber leider ist alles auf Englisch und nicht grade wenig und aus Google Übersetzer werde ich auch nicht schlau. Da auf meiner Website noch viele andere Markennamen stehen sollen, weiß ich nicht, ob ich jetzt überall die Agb's lesen muss oder ob ich es einfach immer mit Tm und (R) schreiben kann. Vielen Dank im Vorraus PS: Sorry, weiß nicht genau ob das hier der richtige Themenbereich ist. |
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| Geschütze Marken darf man ohne Erlaubnis des Markeninhabers nicht "markenmäßig" benutzen. Über eine Marke zu schreiben ist keine markenmäßige Nutzung, dabei kann man die Marke so oft nennen wie man möchte.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| "den Markennamen [benutzen], um kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen." (RA Peter Eller, München)
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| Aloha, ich habe etwas ähnliches vor und zwar möchte ich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ins Netzt stellen. Es geht dabei um ein Schienensystem für den Kofferraum eines deutschen Autobauers,ich habe da eine Alternative gefunden und wollte es mit andern teilen,um die Anleitung zu erstellen müßte ich aber den Namen des Autobauers und die Modellreihe verwenden. Wäre das erlaubt,oder fällt das unter markenmäßig?? MfG Schwarze Mahu |
| Tags: schutzmarke, website |
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