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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich möchte gerne wissen, ob ich als Domaininhaber den Contentinhaber von meiner Domain verweisen kann, wenn ich ihm eine angemessene Frist setze (3 Monate), um sich eine neue Domain anzumelden und die bestehenden Verträge mit Kunden umzustellen. Folgende Sachlage: Ich bin die Domaininhaberin. Herr XY der Contentinhaber. Er möchte die Domain unbedingt kaufen, wir finden jedoch seit gut 3 Monaten keine gemeinsame Lösung. Ich bin nun an dem Punkt angekommen, dass ich einfach nur noch möchte, dass er seine Inhalte herunter nimmt und sich eine eigene Domaine anmeldet. Problem ist, dass er bestehende Werbeverträge auf der Seite hat und auch demnächst über die Seite ein Event startet. Mein Plan ist nun ihm eine Frist von 3 Monaten zu setzen, um die Inhalte von der Domaine zu nehmen. So hat er rein theoretisch auch genug Zeit seine Kunden über den Umzug der Seite zu informieren bzw. ich genug Zeit eine entsprechende Umleitung einzurichten, da ich die umstrittene Domain gerne selbst weiter führen möchte. Kann mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist bzw. wie es hier mit den Schadenersatzansprüchen aussieht? Ich danke Euch jetzt schon für Eure Hilfe! |
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| Also du bist Domaininhaber und hast ihm ermöglicht dort Inhalte abzuladen? Er bezahlt dafür Geld? Dann müsstet ihr ja irgendeine Art Vertrag geschlossen haben. Am besten wär natürlich, wenn da etwas geklärt ist.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Tags: verweis contentinhaber |
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