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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige mein Problem lässt sich wie folgend schildern. Ich hatte ein Smartphone (ca. 400€ wert) zur Versteigerung mit folgender Artikelbezeichnung „Sony Ericsson XPERIA Arc Misty Silver (ungeöffnete OVP)“ und Beschreibung „Verkaufe das Sony Ericsson Xperia Arc Smartphone misty silver aus einem Vertragsabschluss. Die Verpackung ist ungeöffnet und noch versiegelt. Rechnung vom 09.06.2011 liegt bei, mit 24 Monaten Garantie von Mobilcom Debitel. Da ich selber Privatverkäufer bin, kann ich keine Garantie, oder Rücknahme anbieten.“ bei EBay eingestellt. Da ich aber im Nachhinein bemerkte, dass es sich um keine originale Versiegelung ab Werk handelte und ich somit davon ausgegangen bin, dass die Verpackung schon einmal geöffnet wurde, entschied ich mich die Auktion vorzeitig zu beenden. Auf der EBay Seite wurde mir versichert, dass ich dieses ohne weitere Einschränkungen machen kann und alle Gebote gestrichen werden (da es noch mehr als 24 Stunden bis zum Auktionsende waren). Zu diesem Zeitpunkt war ein Ebaymitglied mit knapp 230€ Höchstbietender. Ein paar Tage später schrieb dieser mich dann an, dass es zu einem gültigen Kaufvertrag gekommen sei und bat mich um meine Kontoinformationen, oder um eine Schadensersatzforderung in Höhe von 170€. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass dieses eben nicht der Fall ist, sonst hätte ich die Auktion zu diesem Zeitpunkt auch nicht beendet und EBay hat mich in dem Glauben gelassen, dass bei einer frühzeitigen Beendigung bei einem Irrtum und wenn eine Frist von 12 Stunden nicht unterschritten wird, alles in Ordnung ist. Da ich zurzeit auch Student und Privatverkäufer bin KANN ich der Forderung des Mitgliedes auf 170€ Schadensersatz nicht gerecht werden und fühle mich schon ziemlich „verarscht“. Vor allem hätte der Bieter den Artikel ja niemals für so einen günstigen Preis ersteigert und ich wollte niemanden betrügen mit falschen Angaben. Deshalb wollte ich in dem Forum mal nachfragen, wie jetzt die rechtliche Lage aussieht. Ich bin um jeden Rat dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Marc88 |
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