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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Ich hätte mal eine Frage zum IPR und hoffe, dass hier viele schlaue Köpfe sind, die mir helfen können. Um Art. 6 II 2 zu prüfen, müssen doch die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen des Art.6 vorliegen, stimmts?(lt. Paland schon...) sachlich: Jeder Vertrag persönlich: Unternehmer und Verbraucher räumlich: ist damit dieser Auslandbezug nach Art.6 I a+b gemeint? Wenn ich die beiden (a+b) vorher schon abgelehnt habe....heißt das dann automatisch, dass Art. 6 II auch nicht geht? (ich verstehs nicht!!) :cry: Achja, und dann noch eine Frage zu EG 46b --> hab ich das richtig im Hinterkopf, dass das nicht geht, wenn man spezielle Normen hat, wie hier eben Schutz durch Art.6 II2?? Oder hau ich da was durcheinander und kann ich die Norm auch daneben anwenden? Ich hoffe ganz ganz ehrlich, dass mir das jemand mal für Dummis erklärt! :???:Rolling Eyes Ich bedank mich schon mal im Voraus! LG! :grin: |
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| Hilfe!! | rowr | Strafrecht & Internet | 3 | 31.08.2009 11:12 |
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