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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige und zwar ist dort nicht deutlich angegeben wieviel das Angebot kosten soll. 1.Der Betrag erscheint erst in der letzten Zeile der Seite in Schriftgröße 10 in Standartschriftfarbe, ist also nur durch scrollen erreichbar und schlecht erkennbar, da der Preis sich farblich nicht abhebt und mit viel anderem Text der nichts mit dem Preis zu tun hat umgeben ist. Laut den Preisangabeverordnungen ist das Ordnungswiedrig?? Muss man dann nun den Betrag überweisen oder kann man abblocken? Wie ist das mit der Barrierefreiheit? 2. Wie ist es eigentlich wenn man 14 ist und angibt man sei 18, (Ausweißverifizierung findet keine statt) ist dann ein Vertrag zustande gekommen? Hat der Seiteninhaber dann das Recht einen anzuzeigen? Geändert von martinkolbe (23.12.2006 um 18:21 Uhr). Grund: additional |
| Tags: vertragswiedrigkeit |
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