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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige ich möchte gerne wissen, wie es bei folgendem Sachverhalt korrekt ablaufen kann: Webseitenbetreiber: Deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland Serverstandort: Kanada Domainendung der Webseite: .com Die Webseite ist in englischer Sprache verfasst und richtet sich an englischsprachige Menschen (weltweit). Reicht es bei dieser Ausgangsposition, wenn das Impressum, der Haftungsausschluss, die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen ausschließlich in englischer Sprache auf der Webseite erscheinen? Oder müssen alle o. g. Angaben ebenfalls in deutscher Sprache verfasst sein, da der Webseitenbetreiber in Deutschland wohnt? Vielen Dank. Gaby |
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| das würde mich auch interessieren. Habe das selbe Problem. Ich will eine Seite in mehreren Sprachen machen darunter auch auf englisch und weis jetzt nicht ob es den deutschen Anwälten ausreicht wenn ich Haftungsausschluss usw auf englisch mache, da ich mit der Seite nur englischsprachige Besucher ansprechen möchte |
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| Hallo! Trotzdem auf deutsch. Ihr seit Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. In Deutschland wohnhafte Seitenbetreiber unterliegen IMHO auch dem Deutschen Recht, unabhängig vom Serverstandort. Also besser auch auf Deutsch anbringen. Sonst könnte ein Abmahnanwalt auf unschöne Gedanken kommen. Gruß, René |
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| Das heißt ich muss alles doppelt machen. Einmal auf deutsch für den Anwalt und auf englisch für die Benutzer meiner Seite. Aber wenn ich mir die Seite hier anschaue z.B. http://www.hpage.com Die gehört einer Firma die sich in Deutschland befindet hat aber auf der englischen Seite nur einen englischen Haftungsausschluss Geändert von nabnab (02.10.2011 um 15:18 Uhr). |
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| Nein, die haben auch eine Deutsche Seite. http://www.npage.de/agb.html Immer auf Nummer sicher gehen. Du willst doch einem Abmahnanwalt nicht Dein sauer verdientes Geld in den Rachen schmeissen oder? |
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