| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Heute bekomme ich von der Kundin Bescheid, dass Sie beim Auspacken (nachdem die Ware schon angenommen war) einen Schaden entdeckt hat. Nun möchte Sie einen Preisnachlass oder gar ein neues Produkt. Da ich meine Leistung zu 100 % erfüllt und eine einwandfreie Ware gefertigt und verschickt habe - ich habe sogar einen Zeugen, der versichern kann, dass die Ware einwandfrei war - möchte ich logischerweise auch zu 100% dafür bezahlt werden, da ich nicht einsehe, für Schäden, die durch "Dritte" entstehen, zu haften. Zudem habe ich extra darauf hingewiesen, dass die Ware unbedingt bei Annahme geprüft werden muss. Dennoch wurde vom Kunden dieser Schaden übersehen. Auf dem Bild, das der Kunde mir von dem Schaden geschickt hat, kann man auch eindeutig erkennen, dass es sich nicht um einen "Produktionsfehler" sondern um einen Transportschaden handelt. (An einem Käfig aus Holz ist an einer Stelle die Bodenplatte "herausgebrochen" und die Schraube liegt frei. Da ich nach der Montage an den Kanten eine Silikonfuge ziehe, die auf dem "Beweisfoto" ein paar Millimeter "zerrissen" ist zeigt das somit, dass der Boden bei einem starken Schlag oder Fall gewaltsam verrutscht ist .... Das dies nicht bei der Herstellung passiert sein kann, ist logisch) ... Wer haftet diesem Fall ? |
| |||
| Hallo, zu aller Erst, ich bin kein "Mann vom Fach" und entziehe mich somit jedweder Gültigkeit der hier getroffenen Aussagen. Darüber Hinaus stelle ich hier keine Beratung zur Verfügung, sondern lediglich Vermutungen. Hat der Käufer das fertige Produkt vor Ort mit seinen eigenen Augen gesehen oder ist ein Vertrag per Fernabsatz zu stande gekommen? Ist der Kunde ein Unternehmen/gewerblicher Natur oder eine Privatperson? Im Falle des Fernabsatzes und dem Kunden als Privatperson sieht es für Sie vermutlich nicht so gut aus. Auch wenn der Absatz nicht den Bestimmungen des Fernabsatzes unterliegt ist eine Gewährleistung von 2 Jahren per Gesetz gültig, wenn ich mich nicht täusche. Die Beweislast liegt in den ersten 6Monaten auf Seiten des Händlers. Sollte der beschriebene Fall zutreffend sein, wäre ein Blick in den von Ihnen unterschriebenen Vertrag mit der Spedition angebracht inwiefern diese dafür haftet. Wenn es sich nicht gerade um eine "Unsumme" handelt und der Spedition gegenüber ein mehr oder weniger stammkundschaftliches Verhältnis vorliegt werden die wohl mit sich reden lassen. |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Transportschäden | kalographie | Onlineauktionen | 3 | 04.12.2008 10:34 |
| Access-Provider haftet als Mitstörer nach Kenntnis durch Abmahnung | Discuss24 | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 26.09.2007 12:20 |
| Probleme mit Käufer bzw. Spedition! | Unregistriert | Onlineauktionen | 0 | 30.12.2006 15:02 |
| Kosten bei Rücktransport per Spedition | sabine1964 | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 14.07.2006 16:48 |
| |