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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 01:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 2
Standard Besitzer - Käufer oder die Person die bezahlt ?


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Guten Abend zusammen,
ich bin momentan in einer schwierigen Lage, da ich mich vor kurzem von meiner Freundin getrennt habe.
Long Story short: Sie hatte mir von ihrem Geld mehrere Gegenstände gekauft (eins darunter von über 500€) und fordert diese jetzt zurück.
ICH bin aber die Person die auf der Rechnung als Käufer steht, ihr Name taucht teilweise nur unter der Bankverbindung auf.

Wer hat in dem Fall recht ?
Ich, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat oder sie, die die Ware bezahlt hat ?

mfg
v3
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 14:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 105
Standard AW: Besitzer - Käufer oder die Person die bezahlt ?

Hallo v3,

zunächst: bitte keine Einzelfälle schildern, da hier nur abstrakte Fälle besprochen werden dürfen. Wenn du spezifische Rechtsberatung brauchst, wende dich bitte an einen Anwalt

Zu dem dargestellten Sachverhalt: Die Frage ist ja, ob die Freundin als Stellvertreter gehandelt hat oder ob es sich um eine Schenkung oder eine Gefälligkeit handelt.
Handelte sie als Stellvertreterin (sozusagen mit Erlaubnis und mit Auftrag ihres Freundes), so wirkt jede Handlung, die sie für den Vertretenen macht, für und gegen ihn. Heißt, sie streckt das Geld vor, der Vertretene müsste aber dann ihr, sofern sie es zurückfordert, erstatten.

Auch wenn es sich um eine Schenkung handeln sollte, könnte diese vom Schenker widerrufen werden (§ 530 I BGB). Dazu müsste aber grober Undank gegeben sein.

Beste Grüße
Hendrik
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