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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Hoffe hier bin ich richtig mit meiner Frage. Folgender Fall: Man bestellt in einem Onlineshop Lautsprecher, welche ausdrücklich als PAAR gelistet sind : (Auszug) Artikelbezeichnung: Stand-Lautsprecher Paar... Preis:xxx -Lieferumfang: Lautsprecherpaar von ... Beschreibung: Geliefert wird der...(Name)... paarweise Daraufhin erhält man die (automatische) Bestellbestätigung, die da lautet. Bestellung erhalten... 1xPAAR ...(Name)... Preis:xxx(gleicher preis wie oben) ...AGB...mit-> Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande. Nun erhält man die Lieferung. Diese enthält aber jetzt nur EINEN Lautsprecher. (Ohne vorher irgendwo angegeben zu haben welche Seite man möchte-diese sind unterschiedlich für Rechts und Links.) Auf Nachfrage erhält man die Antwort: ...Durch eine Falschlistung wird der Artikel im Shop als Paar gelistet... ...Wir senden diesen Artikel ausschließlich Einzeln... Jetzt die Frage: Kaufvertrag ist durch Lieferung der Ware (wenn auch nur Teillieferung) zustande gekommen? Kann man verlangen den zweiten Lautsprecher geliefert zu bekommen? Wie siehts hier rechtlich aus? Ein angeblicher Fehler hätte ja spätestens dann festgestellt werden müssen, wenn der einzelne Lautsprecher verschickt wird ohne Angabe des Kunden welche Seite er den möchte. Viele Dank für die Hilfe, Gruß aus HH hasx |
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| Jetzt die Frage: Kaufvertrag ist durch Lieferung der Ware (wenn auch nur Teillieferung) zustande gekommen? Kann man verlangen den zweiten Lautsprecher geliefert zu bekommen? Wie siehts hier rechtlich aus? Ein angeblicher Fehler hätte ja spätestens dann festgestellt werden müssen, wenn der einzelne Lautsprecher verschickt wird ohne Angabe des Kunden welche Seite er den möchte. Nunja, ein interessanter Fall Jetzt wäre fraglich, ob ein Vertrag über den einen Lautsprecher geschlossen wurde. Eine Annahme des neuen Angebots des Shops liegt nicht vor, könnte aber übereinstimmend erklärt worden sein. Hier käme es jetzt auf die Umstände an, wie der Empfänger der Ware weiter verfahren ist. Gruß Hendrik |
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