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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige habe über eBay Kleinanzeigen vor etwa 3 Wochen etwas verkauft im Wert von (geeinigt) 250 Euro. Der Interessent und Käufer schrieb mich direkt an "Wenn der Artikel noch vorhanden ist, geben Sie mir bitte Ihre Bankdaten damit ich das Geld überweisen kann". Gemacht getan, ich bekam die Adresse und er die Bankdaten. Ich verschickte die Ware als Päckchen, da keine spezielle Versandart gewünscht wurde und ich den Versand gratis anbot. Jetzt ist die besagte Ware bisher "angeblich" nicht eingetroffen. Auch der Beleg, der inzwischen gefordert wurde (per Post) ist "angeblich" nicht bei dem Käufer angekommen (Kopie habe ich zur Sicherheit aber gemacht/behalten). Nun werde ich ständig - wenn auch nicht direkt - als Betrüger hingestellt und es wird in Frage gestellt, ob ich die Ware überhaupt verschickt hätte. Was muss/kann ich jetzt tun? Wie gesagt es wurde keine spezielle Versandart gefordert (Email Verkehr komplett vorhanden!). Pech für mich (Geld zurück, trotz verschickter Ware?) oder Pech für den Käufer? Bitte helft mir, ich weiß einfach nicht weiter! Ist es strafbar ohne Beweise mich als Betrüger hinzustellen? Welche Konsequenzen muss der Käufer in Kauf nehmen bei einem Privatkauf? |
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| Du hast um 00:17 Uhr gepostet und verlangst, dass jemand innerhalb der nächsten 10 Stunden antwortet? hmm. Du hättest die Zeit lieber in das Lesen der Regeln investieren sollen - zu konkreten Fällen dürfen wir hier nicht schreiben.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Gerade aus dem Grund, wollte ich das Thema zum einen hochschieben und zum anderen die Dringlichkeit verdeutlichen. Warum muss jeder immer direkt angepisst sein? Ich habe ganz normal und "freundlich" geschrieben das es dringend ist. Man muss mir doch aber sagen können, wie die aktuelle Rechtslage aussieht? Ich habe natürlich schon im Internet gestöbert. In den meisten Forden steht, dass der Käufer einfach "Pech" hat da das Risiko bei privaten Verläufen beim Käufer liegt. Gerade bei eBay Kleinanzeigen sollte man das ganze ja in der Nähe abschließen und eBay WARNT sogar vor solchen Abwicklungen. Ich weiss natürlich nicht "Hat er das Päckchen bekommen und will zusätzlich sein Geld?" - "spekuliert er auf die Angst des Verkäufers vor einer Klage/Anwalt?" Gibt es eine Möglichkeit mich zu schützen? |
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